Allgemeine Augenheilkunde
- rezeptpflichtige Brillenanpassung
- bis zum 18. Lebensjahr
- Brillenstärken größer gleich ±6,25 Dioptrien oder 3,25 Zylinder
- funktioneller Einäugigkeit
- Sehschärfe bds. nicht besser als 0,3
- Untersuchung des Augenvorderabschnittes und Augenhintergrundes
- Gesichtsfelduntersuchungen
- Augeninnendruckmessung ohne und mit Hornhautkontakt